03/02/.. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Dieser Abschnitt umfasst Angebote wie thematische Kinder- und Jugendprojekte, Tagesveranstaltungen, Aktionstage, Sportveranstaltungen, kreative Angebote, schulbezogene Maßnahmen wie Projektwochen, Filmabende, Jugendkonzerte, Bildungsseminare etc. Angebote, die als ständige Kreise stattfinden, werden ausschließlich unter Abschnitt 6 der Statistik in ungeraden Erhebungsjahren gezählt. Nicht erfasst werden an dieser Stelle Kinder- und Jugendchöre und -instrumentalkreise sowie Freizeiten und Erholungsmaßnahmen wie z.B. Zeltlager oder Waldheime.
Gezählt werden Veranstaltungen, welche die Kirchengemeinde verantwortet, unabhängig davon, wo eine Veranstaltung stattfindet. Die Veranstaltungen sollten keinen kommerziellen Zweck verfolgen und für alle Gemeindeglieder, die der Zielgruppe des Angebotes entsprechen, offen sein.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Veranstaltungen in Gottesdienst, Gemeindebrief oder auf den Internetseiten der Kirchengemeinde angekündigt und beschrieben werden.
Veranstaltungen via Videokonferenztoolsals Ersatz für eine Präsenzveranstaltung werden wie die entsprechenden Präsenzveranstaltungen entsprechend der Präsenzveranstaltung gezählt.
Bei mehreren gleichartigen Gruppen und einzelnen Veranstaltungen, sind die Teilnehmendenzahlen der einzelnen Gruppen zu addieren. Bei offener Jugendarbeit ist jedes Angebot (z.B. Bastelgruppen o.ä.) wie eine Jugend- bzw. Kindergruppe zu zählen.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die vom CVJM oder einem Gemeinschaftsverband in deren Verantwortung betrieben wird, ist nicht zu erfassen. Erfasst wird Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von Mitarbeitenden der Kirchengemeinde durchgeführt wird, auch wenn die Veranstaltung nicht in den Räumen der Kirchengemeinde stattfindet.