01/03/.. Austritte

Besonderheit: Bestehen Übertrittsvereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und anderen christlichen Kirchen, z.B. Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und SELK, so ist der Übertritt von der Landeskirche Hannover zur SELK als Kirchenaustritt (Ziffern 01/03/00 und 01/03/99). Übertritte zu anderen christlichen Kirchen wie der römisch-katholischen Kirche, Freikirchen etc. werden immer als Austritt gezählt, auch wenn es Übertrittsvereinbarungen gibt.