01/07/.. Bestattungen

Um Doppelerfassungen zu vermeiden, dürfen nur die im Kirchenbuch mit laufender Nummer eingetragenen Bestattungen im Erhebungsbogen aufgeführt werden. Dabei muss die statistische Untergliederung nach der Konfessions- bzw. Religionszugehörigkeit der Verstorbenen (Ziffern 01/07/01 bis 01/07/03) genau beachtet werden.