02/04/.. digitale Gottesdienste (einschließlich Radio- und Fernsehgottesdienste)
In Ziffer 02/04/01 "digitale Gottesdienste" sind alle Gottesdienste zu zählen, bei denen eine Teilnahme aus der Ferne möglich ist. Dies ist unabhängig von Übertragungsform (z.B. Audio oder Video, Live oder per Abruf) und Plattform (z.B. Social Media, Videoplattform, eig. Website oder weitere Kanäle). Jede Gottesdienstfeier ist nur einmal zu zählen, unabhängig von der Anzahl der Veröffentlichungen. Rundfunkübertragungen (Radio, Fernsehen) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Als Reichweite unter Ziffer 02/04/02 und Ziffer 02/04/04 sind die Zugriffszahlen/Zuschauendenzahlen/Hörendenzahlen einzutragen, soweit sie bekannt sind. Die Reichweite sollte möglichst eine Woche nach der erstmaligen Online-Bereitstellung des Gottesdienstes ermittelt werden. Dabei soll zunächst die in allen Pfarrsekretariaten praktikabelste Lösung angewendet werden. Verwendet wird die dort am einfachsten zu findende Zahl wohlwissend, dass es bei Klickzahlen Doppelzählungen, Abbrüche etc. gibt.
Zu unterscheiden sind Gottesdienste, die sowohl in Präsenz als auch digital angeboten werden, von Gottesdiensten, die ausschließlich digital angeboten werden. Gottesdienste, die ausschließlich für die digitale Nutzung aufgezeichnet und übertragen werden, sind in den Ziffern 02/04/03 und deren Reichweite in Ziffer 02/04/04 zu erfassen. Diese werden in der Gesamtzahl der Gottesdienste (Ziffer 02/01/01) bzw. in den übrigen Positionen ab der Erhebung für das Jahr 2022 nicht mitgezählt.
Wenn mehrere Kirchengemeinden für einen digitalen Gottesdienst zusammenarbeiten, sollte dieser nur bei einer Gemeinde aufgeführt werden. Das ist die gleiche Regel wie im gesamten übrigen Fragebogen. In der Regel wird dies die Kirchengemeinde sein, in deren Predigtstätte der Gottesdienst aufgezeichnet wurde.
Digitale Andachten werden nicht gezählt.