05/01/.. Ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeinde
In den Ziffern 05/01/00 und 05/01/99 sind alle Personen zu erfassen, die regelmäßig und unentgeltlich in der Gemeinde mitarbeiten und Tätigkeiten ausüben, die im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtlich bezeichnet werden.
Dazu gehören z.B. Mitglieder der Kirchenvorstände (Presbyterien, Gemeindekirchenräte etc.), Mitglieder der Kirchenchöre und Instrumentalgruppen, Predigthelferinnen und -helfer, Lektorinnen und Lektoren, Kindergottesdienstmitarbeitende, Leiterinnen und Leiter von Gemeindekreisen, unentgeltlich in der Jugend-, Frauen-, Männer- und Altenarbeit sowie im Besuchsdienst und in Pflegediensten tätige Personen, Büchereimitarbeitende. Dabei sind auch Ehrenamtliche einzubeziehen, deren Arbeit als e.V. organisiert ist, falls ein hinreichend enger Bezug zur Gemeindearbeit besteht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Aktivitäten des e.V. in Gottesdienst, Gemeindebrief oder auf den Internetseiten der Kirchengemeinde angekündigt und beschrieben werden. Beispiele sind Diakonievereine, Fördervereine oder gemeindliche Jugendarbeit im Rahmen des CVJM.
Personen, die mehrere Funktionen ausüben, sind nur einmal zu zählen, Doppelzählungen sind zu vermeiden. Mit Ausnahme der Pfarrpersonen der Kirchengemeinde sollen ehrenamtlich tätige Hauptamtliche bei den Ehrenamtlichen mitgezählt werden.
Um jährlich Angaben zu ehrenamtlichen Mitgliedern von Kirchenvorständen (Presbyterium) zu ermitteln, werden die Ziffern 07/01/01 und 07/01/02 in Abschnitt 5 abgefragt.