04/01/.. Gemeindliche Aktivitäten (ohne Andachten)

Gezählt werden Veranstaltungen, welche die Kirchengemeinde verantwortet, unabhängig davon, wo eine Veranstaltung stattfindet. Die Veranstaltungen sollten für alle Gemeindeglieder, die der Zielgruppe des Angebotes entprechen, offen sein und keinen kommerziellen Zweck verfolgen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Veranstaltungen in Gottesdienst, Gemeindebrief oder auf den Internetseiten der Kirchengemeinde angekündigt und beschrieben werden.
Veranstaltungen via Videokonferenztools werden wie die entsprechenden Präsenzveranstaltungen gezählt.
Sowohl die Zahl der Veranstaltungen und Seminare als auch die Zahl der Teilnehmenden ist anzugeben. Hiermit sind die Besuchenden und nicht die Mitwirkenden an Veranstaltungen gemeint. Sofern Mitwirkende wechselweise zuschauen und agieren, sind diese ebenfalls zu zählen. Falls keine exakten Teilnehmendenzahlen ermittelt werden können, müssen die Angaben sorgfältig geschätzt werden. 
Ständige Kreise werden über einen gesonderten Abschnitt erhoben und fließen hier nicht ein.
Andachten und Gebetstreffen werden nicht statistisch erhoben oder ausgewertet. Ökumenische Veranstaltungen werden, ebenso wie gemeinsame Veranstaltungen mehrerer Gemeinden, von der Gemeinde gezählt, in der sie stattfinden bzw. von der diese ausgerichtet werden.