02/01/.. Gottesdienste mit Teilnehmenden in Präsenz (ohne Andachten)
Grundsätzlich werden alle stattgefundenen Gottesdienste (ohne Andachten) in der jeweiligen Rubrik (z.B. Sonn- und Feiertagsgottesdienste, Erntedank etc., Ziffern 02/01/01 bis 02/02/02) mit der entsprechenden Zahl der Teilnehmenden eingetragen, wenn diese in Präsenz stattgefunden haben. Bei Gottesdiensten, die zusätzlich digital zur Verfügung gestellt wurden, sind nur die Personen einzutragen, die in Präsenz teilgenommen haben.
Gottesdienste, die z.B. von Predigenden der Gemeinschaftsverbände oder Personen auf Sonderpfarrstellen angeboten werden, fließen ebenfalls in die Statistik ein, wenn diese Gottesdienste von der Gemeinde für die Gemeinde ausgerichtet werden.
In den Landeskirchen, in denen diese Statistik ausschließlich bei den Kirchengemeinden erhoben wird, sind alle Gottesdienste an Predigt- und Gottesdienststätten der Gemeinde zu berücksichtigen. In den Landeskirchen, in denen diese Statistik für die mittlere Ebene (Kirchenkreise) in einer separaten Abfrage erhoben wird, sind an dieser Stelle nur die Gottesdienste in Verantwortung der Kirchengemeinde zu zählen, während die Gottesdienste, die von der mittleren Ebene (Kirchenkreis) verantwortet werden, im Bogen der mittleren Ebene (Kirchenkreis) zu zählen sind.
Angaben zu Kindergottesdiensten werden analog zum Vorgehen bei den übrigen Gottesdiensten in Abschnitt 02/02/... gezählt.
Alle digital stattgefundenen Gottesdienste werden in der Ziffer 02/04/01 eingetragen und sofern bekannt, die entsprechenden Zugriffszahlen (nicht Zahl der Teilnehmenden) in Ziffer 02/04/02 übernommen.
In Ziffer 02/01/01 sind sämtliche Gottesdienste zu berücksichtigen, die an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen stattfinden, und zwar auch dann, wenn es sich bei dem kirchlichen Feiertag nicht oder nicht EKD-weit um einen staatlich anerkannten Feiertag handelt. Folglich sind auch Gottesdienste zu zählen, die am Reformationstag, Buß- und Bettag, Gründonnerstag oder Epiphanias gefeiert werden.
Die Gottesdienste an kirchlichen Feiertagen (Reformationstag, Buß- und Bettag, Gründonnerstag, Epiphanias), die im jeweiligen Erhebungsjahr auf einen Werktag fallen können, gehören somit nicht zu den Werktagsgottesdiensten in Ziffer 02/01/17 und dürfen dort nicht gezählt werden.
Gottesdienste, die regelmäßig, z.B. aufgrund der Pfarrstellensituation, an anderen Tagen als am Sonntag stattfinden, sind wie klassische Sonntagsgottesdienste zu werten. Dies betrifft auch die Zähltage.
Ausnahme: Heiligabend wird wegen seiner besonderen Bedeutung nicht als Unterposition der üblichen Sonn- und Feiertage gezählt.
Heiligabend wird in Ziffer 02/01/01 doch mitgezählt
Unter Jugendgottesdiensten (Ziffer 02/01/03 bzw. 02/01/16) werden Gottesdienste für Jugendliche verstanden. Sofern Jugendliche einen Gottesdienst für alle Gemeindemitglieder vorbereiten, gilt dieser Gottesdienst nicht als Jugendgottesdienst.
Das Datum, an dem das Erntedankfest üblicherweise gefeiert wird, ist im Erhebungsbogen eingedruckt (Ziffern 02/01/08 und 02/01/09). Falls Kirchengemeinden das Erntedankfest auf einen anderen Tag verlegen, so ist - abweichend von dem im Erhebungsbogen angegebenen Datum - an den Tagen zu zählen, an denen das Erntedankfest gefeiert wird.
Für die weiteren vier Zähltage ist es jedoch nicht zulässig, einen anderen Tag als Zähltag in den Erhebungsbogen einzutragen, falls an einem der Zähltage kein Gottesdienst stattfindet.
Wenn an einem der Zähltage innerhalb des Gottesdienstes Taufen stattfinden, so werden die Taufgottesdienstteilnehmenden mitgezählt.
In Ziffer 02/01/12 sollen alle Gottesdienste erfasst werden, die Heiligabend gefeiert werden, d.h. neben den Christvespern (Abend) und Metten (Mitternacht) auch Gottesdienste, die bereits am Nachmittag stattfinden.
In den Ziffern 02/01/12 bis 02/01/17 dürfen keine Gottesdienste enthalten sein, die bereits unter Ziffer 02/01/01 eingetragen wurden. Eine Ausnahme bildet der Jahresschlussgottesdienst (Ziffer 02/01/14), wenn der 31.12. auf einen Sonntag fällt.
In Ziffer 02/01/17 sind alle weiteren Werktagsgottesdienste zu zählen, einschließlich Schul- und Schülergottesdienste sowie Gottesdienste in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und diakonischen Einrichtungen, wenn diese von der Gemeinde ausgerichtet werden, unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung.
Schul- und Schülergottesdienste werden in Ziffer 02/01/88 abgefragt.
Unter Ziffer 02/01/94 sind Schulanfängergottesdienste zu erfassen.
Gottesdienste in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und diakonischen Einrichtungen werden unter Ziffer 02/01/95 erfasst, nicht unter 02/01/17.
Ökumenische Gottesdienste sind grundsätzlich zu erfassen. Sie werden immer nur in der verantwortenden Kirchengemeinde erfasst, unabhängig davon, wo und in welchen Räumlichkeiten sie stattfinden.