01/06/00 Gottesdienstliche Feiern (auch Segnungen) anlässlich einer Eheschließung
Unter Ziffer 01/06/00 sind ausschließlich Gottesdienste einzutragen, die an Stelle einer Trauung gefeiert werden, wenn eine Trauung nach landeskirchlichem Recht nicht möglich ist (beispielsweise in einigen Landeskirchen, wenn ein Partner keiner christlichen Kirche angehört). Gottesdienste anlässlich von Ehejubiläen dürfen hier nicht erfasst werden.
In der Evangelischen Kirche im Rheinland finden keine Feiern dieser Art statt und werden daher auch nicht gezählt.
Bei Segnungen anl. einer Eheschließung (Ziffer 01/06/00) sind insbesondere Segnungsgottesdienste anlässlich einer gleichgeschlechtlichen standesamtlichen Eheschließung einzutragen.
Gottesdienstliche Feiern anlässlich eines Ehejubiläums werden nicht hier, sondern weiterhin unter der Ziffer 99/02/01 eingetragen.