01/06/00 Gottesdienstliche Feiern (auch Segnungen) anlässlich einer Eheschließung

Unter Ziffer 01/06/00 sind ausschließlich Gottesdienste einzutragen, die an Stelle einer Trauung gefeiert werden, wenn eine Trauung nach landeskirchlichem Recht nicht möglich ist (beispielsweise in einigen Landeskirchen, wenn ein Partner keiner christlichen Kirche angehört). Gottesdienste anlässlich von Ehejubiläen dürfen hier nicht erfasst werden.