02/02/.. Kindergottesdienste mit Teilnehmenden in Präsenz
In Ziffer 02/02/00 sind sämtliche Kindergottesdienstfeiern zu zählen, die im Erhebungsjahr in Präsenz stattgefunden haben. Ein Kindergottesdienst muss als solcher angekündigt werden und sollte einen liturgischen Rahmen einhalten.
Außerdem sind am Zählsonntag Invokavit die Zahl der Kindergottesdienstfeiern (Ziffer 02/02/01) und die Zahl der am Kindergottesdienst teilnehmenden Kinder (Ziffer 02/02/02) zu erfassen. Auch hier gilt, dass bei den teilnehmenden Kindern nur Kinder eingetragen werden, die in Präsenz teilgenommen haben.
Da Kindergottesdienste in vielen Kirchengemeinden unregelmäßig gefeiert werden, ist hier folgendermaßen zu verfahren:
Wenn am Zähltag Invokavit kein Kindergottesdienst gehalten wird, ist der zeitlich am nächsten liegende Kindergottesdienst als Feier sowie die Anzahl der daran in Präsenz teilnehmenden Kinder einzutragen. Dieses gilt für jede Predigtstätte.
An den übrigen Zähltagen wird der Kindergottesdienstbesuch nicht erfasst.
Ausschließlich digital stattfindende Gottesdienste werden hier nicht erfasst, sondern in den Ziffern 02/04/01 bis 02/04/04 eingetragen. Bei Hybrid-Gottesdiensten soll nur die Zahl der vor Ort anwesenden Kinder gezählt werden.