01/02/.. konvertiert
Bei Personen, die mehrfach konvertiert sind, ist für die Zuordnung die Religionszugehörigkeit unmittelbar vor der Aufnahme in die evangelische Kirche maßgeblich.
Übertritte von einer Gliedkirche der EKD in eine andere Gliedkirche der EKD werden weder als Austritte noch als Aufnahmen gezählt, sondern bleiben in dieser Statistik unberücksichtigt. Bestehen Übertrittsvereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und anderen christlichen Kirchen, z.B. Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und SELK, so ist der Übertritt von der Landeskirche Hannover zur SELK als Kirchenaustritt (Ziffern 01/03/00 und 01/03/99), der Übertritt von der SELK zur Landeskirche Hannover als Aufnahme (Ziffer 01/02/02) zu zählen.