01/01/.. Taufen
Die Erfassung der Taufen erfolgt in der Untergliederung der Religionszugehörigkeit der Sorgeberechtigten. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, dürfen nur die im Kirchenbuch mit laufender Nummer eingetragenen Taufen im Erhebungsbogen aufgeführt werden. Dabei muss die statistische Untergliederung nach der Konfessions- bzw. Religionszugehörigkeit der Sorgeberechtigten entsprechend dem Alter des Täuflings (Ziffern 01/01/11 bis 01/01/16 bzw. 01/01/21 bis 01/01/26) genau beachtet werden.
Taufen von Kindern, bei denen eine sorgeberechtigte Person evangelisch-landeskirchlich und eine sorgeberechtigte Person ausgetreten ist oder keiner christlichen Kirche angehört, werden in Ziffer 01/01/14 bzw. 01/01/24 eingetragen.
Taufen von nichtehelichen Kindern, bei denen mindestens eine sorgeberechtigte Person einer evangelischen Landeskirche angehört, werden in Ziffer 01/01/15 bzw. 01/01/25 erfasst.
Taufen von Kindern, bei denen keine sorgeberechtigte Person einer evangelischen Landeskirche angehört, werden in Ziffer 01/01/16 bzw. 01/01/26 erfasst.
Auch Nottaufen, die mit einer laufenden Nummer >0 in das Kirchenbuch eingetragen sind, werden mitgezählt.
Kinder aus eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten als unehelich und sind entsprechend in Ziffer 01/01/15 bzw. 01/01/25 oder 01/01/16 bzw. 01/01/26 zu erfassen.
Sollten gar keine Informationen zur Religionszugehörigkeit der Sorgeberechtigten vorliegen, darf auch ein Eintrag in Ziffer 01/01/16 bzw. 01/01/26 erfolgen.
Taufen anlässlich der Konfirmation (Ziffern 01/01/97 und 01/01/98) umfassen die gesamte Zeit des Konfirmandenunterrichts einschließlich der Taufen während des Konfirmationsgottesdienstes. Wenn Zahlen über Taufen anlässlich der Konfirmation nicht zur Verfügung stehen, sind die Angaben anhand des Alters der Getauften zu schätzen. Dabei sollte davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Taufen von 13- bis 15-Jährigen um Taufen anlässlich der Konfirmation handelt. Der Eintrag erfolgt entsprechend dem Alter des Täuflings in der Kategorie Kindertaufe in Ziffer 01/01/98 bzw. als Erwachsenentaufe (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) in Ziffer 01/01/97.
Taufen anstelle der Konfirmation (Ziffer 01/01/87 und 01/01/88) finden in einem Konfirmationsgottesdienst statt und werden nicht als Konfirmation unter Ziffer 01/04/00 ausgewiesen.
Bei der Taufe während des Konfirmandenunterrichts erfolgt später auch die Konfirmation: Eintragung und Zählung als Taufe in Ziffer 99/01/01 und 99/01/03. Taufen im Konfirmationsgottesdienst (Ziffer 99/01/02 und 99/01/04) werden nicht zusätzlich als Konfirmation unter Ziffer 01/04/00 gezählt.