01/05/.. Trauungen
Die Erfassung der Trauungen erfolgt in der Untergliederung der Religionszugehörigkeit der Eheleute.
Um Doppelerfassungen zu vermeiden, dürfen nur die im Kirchenbuch mit laufender Nummer eingetragenen Trauungen im Erhebungsbogen aufgeführt werden. Dabei muss die statistische Untergliederung nach der Konfessions- bzw. Religionszugehörigkeit der Ehepaare (Ziffern 01/05/01 bis 01/05/05) genau beachtet werden.
Erfassung der Trauungen erfolgt nur in der Untergliederung von Ziffer 01/05/01 bis 01/05/03.