02/01/.. Kasualgottesdienste
Es werden mit der Gottesdienststatistik grundsätzlich nur Gemeindegottesdienste, keine Anlassgottesdienste, z.B. zur Goldenen Hochzeit erhoben. Auch Kasualgottesdienste werden nicht erfasst, sofern die Amtshandlungen nicht im Gemeindegottesdienst vollzogen werden. Falls z.B. Taufen während eines Gemeindegottesdienstes an Sonn- und Feiertagen vollzogen werden ist dieser Gottesdienst wie ein normaler Sonntagsgottesdienst zu zählen. Fällt dieser Gottesdienst auf einen Zählsonntag (Invokavit, Erntedank, 1. Advent) ist außerdem die Zahl der Teilnehmenden festzustellen und zwar einschließlich der Tauf- bzw. Konfirmationsgemeinde.
Bei dieser Zählung der Gemeindegottesdienste handelt es sich um langjährige Praxis. Auf eine besondere Zählung der Kasualgottesdienste wird verzichtet, um die Zahl der Gemeindegottesdienste nicht künstlich hoch erscheinen zu lassen. Diese besonderen Gottesdienste spiegeln nicht die gottesdienstliche Praxis der Gemeindeglieder wider. Vielmehr werden Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen etc. grundsätzlich im Rahmen eines Gottesdienstes bzw. evangelische Bestattungen im Rahmen einer gottesdienstlichen Trauerfeier vollzogen. Dabei nimmt an separaten Kasualgottesdiensten i.d.R. nicht die gesamte Kirchengemeinde bzw. deren regelmäßige Gottesdienstbesuchenden, sondern der Familien- bzw. Freundeskreis des/der Betroffenen teil. Die Gepflogenheiten, Amtshandlungen in Gemeindegottesdiensten oder separaten Gottesdiensten zu feiern, sind von Gemeinde zu Gemeinde und von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich. Eine Einbeziehung in die Statistik würde die Vergleichbarkeit der Daten daher erheblich beeinträchtigen.