04/01/.. Kirchenmusikalische Veranstaltungen

Musikveranstaltungen werden in Ziffer 04/01/07 und 04/01/08 gezählt, sofern die Kirchengemeinde diese verantwortet, unabhängig davon, wo eine Veranstaltung stattfindet. Die Veranstaltungen sollten für alle Gemeindeglieder, die der Zielgruppe des Angebotes entsprechen, offen sein und keinen kommerziellen Zweck verfolgen. Ausgenommen sind Einnahmen, die der Kostendeckung der Veranstaltung dienen.
Veranstaltungsreihen können problemlos einzeln besucht werden. Hier kann der Kreis der Teilnehmenden jedes Mal anders aussehen (z.B. Vortragsreihen zu einem Oberthema). Jede Teilveranstaltung ist einzeln zu zählen und die Teilnehmendenzahlen sind zu addieren. Bitte hier keinen Durchschnitt berechnen (siehe Beispiel Zählung bei Veranstaltungsreihen).